Nach der Wahl von Landjägerhauptmann Hanhart zum Verhörrichter, entschloss sich der Regierungsrat, den verwaisten Posten einstweilen nicht mehr zu besetzen. Öffentliche Rügen an der Polizeiarbeit führten dazu, dass ab 1862 in Frauenfeld und Romanshorn je ein Wachtmeister mit besonderem Pflichtenheft stationiert wurde, welcher die Aufgabe hatte, die Landjäger zu führen.