Karl Ludwig Hanhart (20. Oktober 1812 – 8. Januar 1880)

von Steckborn
Sohn des Hanhart Johannes und der Neuweiler Esther
ledig
evangelisch

Die Wahl zum Landjägerhauptmann erfolgte durch den Grossen Rat am 31. Dezember 1836 (Protokoll Nr. 2533

Kommandant von 1836 bis 1858

 

Kommandant Hanhart ruft das Kantonale Fahndungsblatt des Kantons Thurgau ins Leben und führt dieses persönlich. Ausserdem setzt er im März 1842 einen ausführlichen Bussenkatalog für die Landjäger in Kraft. So werden für verschieden Fehlleistungen den Landjägern Geldstrafen aufgebrummt.

Nachstehend einige Beispiele bei einem damaligen Tagessold von 40 Kreuzern (ca. Fr. 6.80):
- Umzug in eine andere Ortschaft ohne Bewilligung: Bussgeld 1 Gulden (ca. 9 Franken)
- Verweilen von tagsüber mehr als einer Stunde am Wohnort: Bussgeld 15 - 30 Kreuzer
- Nichtmitführen der Handschellen oder des Tagebuches: Bussgeld 30 Kreuzer
- Nichttragen von Handschuhen an Sonn- und Festtagen: Bussgeld 15 Kreuzer
- Nichtmitführen des Säbels, des Karabiners oder ungeladenem Zustand desselben: Bussgeld
  1 Gulden

Ausserdem hatte der Landjäger in den Monaten Juni, Juli, August um 5 Uhr; in den Monaten April, Mai, September, Oktober um 6 Uhr und in den übrigen Monaten um 7 Uhr aus dem Bette zu sein. Ansonsten war ein Bussgeld von 15 bis 30 Kreuzern fällig.

Die Bussgelder wurden lange Zeit für die Auszahlung von Prämien für die Festnahme von Verbrechern oder anderen Ausnahmeleistungen verwendet. Später flossen sie bis weit ins 20. Jahrhundert in einen Invalidenfonds.