1930 - 1939

1930
Ab diesem Jahr wird den Landjägern eine Fahrradentschädigung von 5 Franken im Monat entrichtet. Die Landjäger müssen ihre fahrbaren Untersätze für die Dienstfahren selber mitbringen.
Am 8. April erhält das Korps ein neues Dienstreglement. Dieses ersetzt die seit 1873 gültige Dienstordnung.

1931
D
ie Feuerwehrnotrufnummer wird 18 eingeführt. Die Polizeinotrufnummer 17 folgt 1933.
Die Landjäger erhalten eine neue Uniform

1932
Der Erkennungsdienst erhält einen Fingerspurenapparat.
In der Schweiz wird das erste Bundesgesetz zum Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr eingeführt und schafft in der ganzen Schweiz einheitliche Verkehrsregelung und Signalisationen. Diese folgt folgt den Richtlinien, die der europäische Verkehrskongress im Vorjahr festgelegt hat.

1933
Erstmals werden den Landjägern Fertigkeiten im Kampfsport vermittelt. Dazu werden Techniken aus dem Jiu-Jitsu verwendet.
Vom Zeughaus werden 45 Leihkarabiner für die Schiessausbildung bezogen.
Im gleichen Jahr müssen die Landjäger auch einen allgemeinen Lohnabbau von fünf Prozent in Kauf
nehmen.

1935
Der Erkennungsdienst wird mit einem photogrammetrischen Aufnahmegerät der Firma Wild, Heerbrugg, ausgerüstet. Dieses dient zur besseren Dokumentation von Verkehrsunfällen und Tatorten.
Die Thurgauerpolizei beginnt mit der Verkehrsinstruktion und produziert sogar einen Schulungsfilm.

1936
Es erfolgt ein weiterer Lohnabbau von acht Prozent.

1937
Die monatlichen Ruhetag werden von bisher zwei auf vier erhöht. Dazu werden das Polizeikommando, die Korporalsposten (Bezirksposten) und der Polizeiposten Romanshorn mit Funkempfängern ausgerüstet.
Das Korps kann den zweiten Stock des neuen Anbaus des Regierungsgebäudes in Frauenfeld beziehen.
Ebenso 1937 wird der Personenwagen "Graham 1934 Modell 65" als Occasion angeschafft. Das Fahrzeug dient in erster Linie dem Kommandanten. Es wird jedoch auch als Ausrückfahrzeug für den Erkennungsdienst genutzt.

1938
Ein Gesuch um Aufhebung des Lohnabbaus kann einen Teilerfolg verbuchen. Neu beträgt der Lohnabbau noch vier Prozent.