1810 - 1819

1818

Per Dekret vom 8. Januar 1818 hat man die Polizei als militärisch organisiertes Landjäger-Korps gestaltet. Dieses Korps besteht neu einem Chef im Range eines Hauptmanns, sieben Korporalen und 24 Landjägern. Das 32köpfige Korps tritt seinen Dienst am 1. August 1818 an. Nebst den Befehlen ihres Chefs, Landjägerhauptmann Bartholome Friedrich Lieb, müssen die Landjäger auch Aufträge des Oberamtmannes, des Kreisamtmannes und sogar der Gemeindeammänner ausführen. Dies führt rasch dazu, dass wegen Belanglosigkeiten ausgerückt werden musste.

Als Uniform behält man jene der bisherigen Gesetzeswächter. Man wählt aber einige abweichende Farbtöne und ersetzt den Federhut durch einen Tschakko mit Pompon in der Farbe der Aufschläge. Die Gradabzeichen der Kader entsprechen den militärischen Graden der Infanterie. Handschellen, ein Strick, etwas Schiesspulver und grob Geschröte ergänzen die bisherige Ausrüstung. Die Säbel und Langwaffen stammen aus dem Zeughaus.

Die Landjäger müssen den Gürtel eng schnallen. Sie verdienen 40 Kreuzer Tagessold, was einem Jahreslohn von ca. Fr. 511.00 entsprach. Die Korporale werden jährlich mit Fr. 613.00 entlöhnt und der Langjägerhauptmann bekommt Fr. 1272.00. Während seiner Dienstzeit darf zudem kein Landjäger ohne die Erlaubnis der Polizeikommission heiraten. Grund dafür war vielleicht, dass alle sechs Monate ein Umzug in eine andere Region anstand, was mit Kind und Kegel tatsächlich eine Tortur gewesen wäre. Grund für die halbjährlichen Wechsel ist die Befürchtung, dass eine zu starke Verbundenheit mit der Bevölkerung entstehen könnte.

Eine Aufbesserung des Gehaltes durch Prämien konnte der Landjäger durch Festnahmen von Schwerverbrechern oder ganzen Gaunderbanden sowie dem Einbringen von Ausreissern, Leuten mit falschen Papieren und illegalen Steuer- und Spendensammlern erreichen.