1803 - 1809

Schreiben des Regierungsrates zum 200 Jahr-Jubliäum der Kantonspolizei Thurgau

Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen teilweise auch Ergebnisse aus den folgenden Arbeiten:

  • Markus Schär: Die Eigentümer und ihre Wächter. Der Aufbau des thurgauischen Polizeikorps 1803 – 1831.
  • André Salathé. Polizei und Bevölkerung. Der Aufbau eines staatlichen Polizeikorps zu Beginn des 19. Jahrhunderts (am Beispiel des Kantons Thurgau)

 

1803
Wenige Wochen, nachdem 1803 die Mediationsverfassung den Kanton Thurgau aus der Taufe gehoben hatte, erlässt der „Kleine Rath“ (Regierungsrat) am 28. Mai 1803 die Polizeiverordnung. Diese gilt als Gründungsdokument der Kantonspolizei Thurgau. „Zur Abtreibung des schlechten und verdächtigen Gesindels“ beauftragt der Rat die Statthalter, je grösserem Distrikt zwei und im Distrikt Diessenhofen einen "Polizeywächter" einzusetzen. Der Statthalter jeden Distrikts hat „nüchterne, thätige und entschlossene Männer, die lesen und schreiben können und einen unbescholtenen Ruf haben“ zu ernennen. Dies aufgrund der Tatsache, dass die vorhandenen Dorfwachen zur Erhaltung der Ordnung nicht mehr genügten.
Eine einheitliche Uniform steht nicht zur Verfügung. Ebenso muss der Polizeywächter selbst für seine Bewaffnung und die entsprechende Munition sorgen. Die Besoldung von 12 Batzen pro Tag tragen die Bezirke, resp. die Gemeinden.

Immigration und Asylwesen beschäftigten die Kantonspolizei Thurgau nicht erst in jüngster Zeit. Der lange Grenzabschnitt des Thurgaus stellt die anfänglich nur 15 Polizeywächter vor mannigfaltige Aufgaben. 1803 werden die ersten Reisepässe gedruckt, und wer versuchte, ohne die vorgeschriebenen Papiere in den Kanton einzureisen, „hatte bald nichts mehr zu lachen“. Allerdings ist die Grenzkontrolle damals nicht nur sehr marginal, sonder auch einseitig: Verpönt sind damals insbesondere „Bettler und Vagabunden oder Marktschreyer ohne hierländische Patente“. Auf der andern Seite geniessen uniformierte und sogar bewaffnete Offiziere freien Zugang zur Schweiz. Die Arenenberger Gästebücher weisen jedenfalls häufig badische, württembergische, preussische oder französische Offiziere auf, die sich völlig unbehelligt in Uniform und Bewaffnung auf Thurgauer Gebiet bewegen. Wenn man damals über Grenzen spricht, stehen vor allem die Kantonsgrenzen im Vordergrund. Ende des 19. Jahrhunderts greifen die Staatsoberen zuweilen zu unzimperlichen Mitteln und schieben Benachteiligte und Vaganten kurzerhand in umliegende Kantone ab. Andere Kantone tun das Gleiche.

Alsbald ernennt der Kleine Rat aus seiner Mitte eine besondere "Commission der Justiz und Polizey" und setzt für deren Bedaf einen Betrag ins Budget.

1807
Eine Nachtragsverfügung stellt ab dem 26. Februar 1807 die „Polizeywächter“ unter die Fittiche des Kantons, und die Besoldung erfolgt fortan aus der „Cantons-Cassa“. Die vielen Aufgaben haben eine Zentralisierung des Polizeiwesens aufgedrängt. Dabei wird der Tagessold als erstes von 48 auf 44 Kreuzer gekürzt. Die Statthalter können sich die Wächter nicht mehr selbst auswählen, sondern müssen die Selektion der Polizeikommission überlassen. Die Uniformierung wird wie folgt beschrieben: Dunkelgraue, lange, zugeknöpfte Beinkleider, gleichfarbiger Rock mit dunkelblauem Kragen und Aufschlägen, vorn zugeknöpft mit gelben Knöpfen, blauen Epauletten; einem runden auf einer Seite aufgeklappten Hut mit einer schwarzen Feder; vorn am Hut einen ovalen messingenen Schild mit der Aufschrift " Polizeywache vom Canton Thurgau"; einen grauen Kaputtrock. Die Ausrüstung besteht aus einem schwarzledernen Waidsack, einem Säbel sowie einem Karabiner oder Stutzer. Für Munition zu Übungszwecken muss jeder Polizey-Wächter selbst aufkommen.

150 Jahre KapoTg 1





















































Somit kann das Jahr 1807 als eigentliche Geburtsstunde der Kantonspolizei Thurgau als kantonale Organisation bezeichnet werden.