Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.
Albert Schweitzer (1875-1965)

 

30. September 1908
Landjäger Jakob Hagen

Landjäger Hagen wurde zur späten Stunde des 29. September 1908 in Kreuzlingen von einer in der Nähe wohnenden Frau in die Wohnung gerufen, weil ihr dem Trunke ergebene Ehemann sich streitsüchtig benahm und Drohungen gegen die Familienangehörigen aussstiess. Als Landjäger Hagen in der Wohnung eintraf, lag der Mann bereits im Bett. Das er sich nach beruhigenden Zusprachen ruhig verhielt, verliess Hagen die Wohnung. Kurze Zeit später stand jedoch der Mann wieder auf und bedrohte die Familie erneut. Landjäger Hagen wurde deshalb wieder in die Wohnung gerufen und als er dort ankam, sah er sich veranlasst, den Drohenden festzunehmen. Er wollte ihn, es war inzwischen Mitternacht geworden, ins Gefängnis abführen.

Auf dem Weg zum Polizeiposten feuerte der Mann aus nächster Nähe zwei Revolverschüsse gegen Hagen ab, die ihn derart trafen, dass er tot liegenblieb. Der Mann selber flüchtete. Grenzaufseher fanden Landjäger Hagen gegen 0400 Uhr tot auf der Grenzstrasse liegend.

Der Täter selbst konnte gegen 0500 Uhr unweit seiner Wohnung verhaftet werden. Bei der Einvernahme gestand er, Landjäger Hagen erschossen zu haben. Der strafrechtlichen Verfolgung entzog er sich jedoch am gleichen Tag durch Erhängen in der Gefängniszelle.

Landjäger Jakob Hagen wurde am 3. Oktober 1908 unter grosser Anteilnahme in Eschenz zu Grabe getragen.