1830 - 1839

1831
Mit Inkrafttreten der neuen Kantonsverfassung am 1. Juni 1831 erfolgen auf polizeilicher Seite einige Neuerungen. So muss zum Beispiel der Landjägerhauptmann seinen Amtseid nun nicht mehr nur vor der Justiz- und Polizeikommission ablegen, sondern auch vor dem Grossen und kleinen Rat.

Die Aufgaben der Landjäger bleiben in etwa dieselben. Die Abwehr von Bettelnden und Vagabundierenden ist weiterhin die Haupttätigkeit der Uniformierten.

1836
Am 31. Dezember 1836 wählt der Grosse Rat den Infanterieleutnant Karl Ludwig Hanhart zum neuen Landjägerhauptmann. Dies nachdem sein Vorgänger Bartholome Friedrich Lieb 54jährig an einer Lungenembolie verstorben ist.