1870 - 1879

1872
Das Gesetz betreffend die Organisation des thurgauischen Polizeikoprs setzt die Grösse auf einen Bestand von 31 - 33 Mann fest, nämlich 1 Wachtmeister, 8 Korporale und 22 - 24 Landjäger. Inbegriffen sind die Aspiranten, nicht aber die Grenzjäger. Über eine Vergrösserung des Korps entscheidet der Grosse Rat. Das Polizeidepartement bestimmt die Dienststellen.


1873
Ab diesem Jahr tragen die Landjäger Patronentaschen mit der dazu erforderlichen Munition. Diese steht jedoch nur für den Einsatz zur Verfügung. Schiessübungen werden jedoch keine abgehalten.


1874
Die Landjäger erhalten neue Uniformen. Der Regierungsrat sieht sich veranlasst, die "Käppis" abzuschaffen und durch die viel praktischere Polizeimütze zu ersetzen. Für die Bekleidung wird ein in Farbe und Qualität dauerhafterer Stoff ausgewählt.


1876
Revolver ersetzen die bis anhin getragenen Langwaffen. Diese werden 1907 durch ein vernickeltes Modell ersetzt. Beide Revolvertypen werden beim Frauenfelder Büchsenmacher D. Gehrer erworben und mussten die Auflage erfüllen, möglichst treffsicher zu sein. Für die Ausbildung an den Waffen steht nach wie vor und bis in die Zeit des Ersten Weltkrieges keine Munition zur Verfügung. Für solche Zwecke muss sich der Landjäger die Munition selber beschaffen.

1879
Der Amtseid des Landjägerhauptmanns gebenüber der Obrigkeit wird nach Genehmigung der Thurgauer Stimmberechtigen abgeschafft und durch ein Handgelübde abgelöst.