1850 - 1859

1850
Die Landjäger haben einiges zu tun. 1850 verhaften sie je eine Person wegen Mordes, Kindsmordes, Unterschlagung und Eigentumsbeschädigung. Zwei Festnahmen erfolgen wegen Strassenraub, Fälschung und Übertretung der Landesverweisung. Drei Verhaftungen müssen wegen Brandstiftung und Körperverletzung vorgenommen werden. Vier aus dem Gefängnis Entwichene und sechs Betrugsverdächtige werden ebenfalls hinter Gitter gebracht. 42 Personen werden wegen Verdachts des Diebstahls festgenommen. 411 Personen halten die Landjäger wegen Vagabundentum oder mangelhaften Ausweispapieren an, zudem werden 469 Bettelnde aufgegriffen. Da die Landjäger noch keine Bussgelder selbst einziehen dürfen, schreiben sie 666 Anzeigen. Diese in erster Linie wegen unerlaubter Beherbergungen und Übertretung des Wirtschaftsgesetzes. Geahndet werden aber auch Widerhandlungen gegen das Hundegesetz, die Feuerordnung, das Hausierverbot, das eidgenössische Zollgesetz, das Strassenreglement oder wegen Nachtschwärmerei.

1851
Der Kanton Thurgau erhält ein neues Strafgesetz und die Landjäger weitere Aufgaben. Sie müssen neuerdings auch kontrollieren, ob die Müller und Weinbauern die vorgeschriebenen Hohlmasse verwenden. Dazu ist auch Brandverhütung ein Thema, welches die Landjäger beschäftigt. Da seit kurzem die Zündhölzchen aufgekommen sind, erscheint es offensichtlich, dass eine Anhäufung von Bränden auf den unvorsichtigen Umgang mit den neuartigen Anzündmitteln zurückzuführen ist. Für die meisten registrierten Übertretungen resultieren aber weiterhin unerlaubte Beherbergungen und Überwirten. Nicht zuletzt ist dies auch dem Übermass an vorhandenen Wirtschaften zuzuschreiben. Im Jahre 1852 existieren im Kanton Thurgau nicht weniger als 1115 gewöhnliche und 66 Bierwirtschaften oder auf 15 Haushalte eine Gaststube.

In diesen Jahren erfährt auch die Landjägeruniformierung eine Änderung. So wird ein jackenartiger Waffenrock eingeführt, welcher aus blauem Uniformstoff bestanden zu haben schien. Dieser war ergänzt mit gelben Passepoiles und ebenfalls mit gelben Epauletten. Der Tschakko besass neu einen Wachstuchüberzug. Zur Ausrüstung gehörten ein Ledergurt, ein Säbel und Säbelgehänge, eine Ledertasche, ein Weidmesser und ein Karabiner mit Lederriemen.

Ins Jahre 1851 fällt auch die Aufhebung des Scharfrichteramtes, nachdem Scharfrichter Näher in Kurzdorf gestorben war. Trotzdem werden 1853 und 1854 noch zwei Männer wegen Notzucht und anschliessendem Mord, bzw. Totschlags im zweiten Fall durch Scharfrichter Petermann von Altstetten-Zürich enthauptet. 1856 erfolgt dann aber bereits eine Umwandlung von einer Todesstrafe in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe.

1854
Es erfolgt am 27. November eine Änderung des Besoldungsregulatives. Neu bekommt der Landjägerhauptmann einen Sold von Fr. 1600.00 pro Jahr. Die Korporale erhalten Fr. 2.00 und der Landjäger Fr. 1.70 Tagessold.

Die letzte Hinrichtung im Kanton Thurgau wird am 29. November 1854 in Frauenfeld durch das Schwert vollzogen. Scharfrichter Bettenmann (Petermann) aus Altstätten SG enthauptet in Anwesenheit von Regierungsrat Johann Ludwig Sulzberger und einer grossen Zuschauermenge Jakob Hungerbühler von Sommeri. Der 24-jährige Hungerbühler hatte am 30. Juni 1854 in der Käserei Sommeri den Senn Josef Anton Kessler und dessen Bruder Xaver mit einem Stein schwer verletzt und anschliessend etwa 700 Franken entwendet. Wenig später erlag Josef Anton Kessler seinen Kopfverletzungen. Am 15. September 1854 wird Jakob Hungerbühler in Amriswil verhaftet und nach Frauenfeld geführt. Am 16. November 1854 fällt das Geschworenengericht das Todesurteil. Hungerbühlers Berufung wird vom Kassationsgericht abgewiesen, und am 27. November 1854 verwirft der Grosse Rat sein Begnadigungsgesuch mit 58 zu 39 Stimmen.
(Quelle: Staatsarchiv des Kantons Thurgau)

1855
Das Korps wird um einen Mann aufgestockt und zwei Unteroffiziersstellen werden geschaffen. Für die Besetzung dieser Stellen im Grade eines Wachtmeisters wählt die Regierung die Korporale Johann Schweizer von Schweizersholz und Abraham Sprenger von Lanterswil aus.

1858
Landjägerhauptmann Hanhart wird zum Verhörrichter gewählt. Der Posten wird aus finanziellen Gründen nicht mehr besetzt. Die Leitung des Landjägerkorps wird unter der Leitung des Polizeidepartementes der Regierung den Korporalen Friedrich Johann Meyer und Basil Traber übertragen. Meyer wird zum leitenden Unteroffizier in Frauenfeld ernannt.  Traber übernimmt dieselbe Funktion in Romanshorn.